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Wenn die Liebe geht, bleibt das Haus – aber gehört es auch dir?

Sobald eine Ehe in die Brüche geht, leidet nicht nur die Psyche. Bei einer Scheidung stellen sich oft viele Fragen zur Vermögensaufteilung, insbesondere wenn Immobilien im Spiel sind. Der Zugewinnausgleich sorgt dafür, dass der während der Ehe erwirtschaftete Mehrwert gerecht verteilt wird. Besonders bei Häusern und Wohnungen muss genau ermittelt werden, was wem zusteht, um eine faire Lösung zu finden.

Der Frühling ist da. Und mit ihm neuer Lebensgeist und bei manchen unter uns das Gefühl der Verliebtheit. Doch zugleich wissen zumindest die Realistinnen unter euch: Die Welt ist in der Wirklichkeit nicht rosarot. Die wenigsten Lieben und noch weniger Ehen oder Lebenspartnerschaften hierzulande halten ewig. Jede dritte Ehe hierzulande wird geschieden. Und spätestens am Tag X muss sich dann auch zeigen, wem was gehört und wer was aus der Ehe mitnimmt. In den seltensten Fällen regelt das vorab ein Ehevertrag. Sehr viel häufiger greift der sogenannte Zugewinnausgleich. Dabei behält jede und jeder das, was sie oder er vorab in die Ehe miteingebracht hat. Doch den während der Ehezeit erwirtschafteten Mehrgewinn gilt es zu teilen – nach dem fairen Prinzip 50:50. In der Praxis können das schnell Zehntausende oder gar Hunderttausende von Euro bedeuten, die jeder Partei zustehen. Besonders dann, wenn die Ehe lange Jahre Bestand hatte, bevor es zum Bruch kam. Und wenn es um Vermögenswerte geht, die wie Aktien oder Immobilien in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten massiv an Wert zugelegt haben.

Beim Streit ums Haus entzündet sich eine Menge

Besonders der Immobilien-Fall ist in der Scheidungspraxis häufig. Und genauso häufig entbrennt hier Streit, weil es zum einen um hohe Vermögens- und Zugewinnwerte geht. Und zum anderen kaum eine zweite Anlageart emotional so starke Gefühle auslösen kann wie das eigene Heim. Bei der Immobilie gibt es grundlegende Dinge zu unterscheiden. Bei einer Scheidung stellt sich oft die Frage, welcher Ehepartner das Haus behalten darf und wie der andere dann finanziell entschädigt wird. Die Auszahlung des Hauses bei Scheidung ist eine gängige Lösung, wenn ein Partner die Immobilie behalten möchte und sie zuvor von beiden angeschafft wurde. Klingt einfach, ist es in der Praxis aber nicht: Denn der Partner, der wohnen bleiben möchte, muss dem anderen auf einen Schlag viel Kapital überweisen können – das setzt eine entsprechende Liquidität voraus.

Der Anspruch auf Auszahlung ergibt sich aus den im örtlichen Grundbuch eingetragenen Eigentumsanteilen. Bei gemeinsamem Eigentum, meist im Verhältnis 50:50 geregelt, wird der aktuelle Marktwert des Hauses ermittelt – und danach der sich daraus ergebende Auszahlungsbetrag festgelegt. Vorab werden etwaige bestehende Hypotheken und Verbindlichkeiten verrechnet, damit beide Partner am Vermögen wie an den Immobilienlasten beteiligt sind.

Daneben gibt es den Fall, dass die Immobilie nur einem Partner oder einer Partnerin gehörte und dieses Eigentum in die Ehe miteingebracht wurde. Frauen holen als Immobilieneigentümerinnen übrigens immer mehr auf. Erstens weil die Zahl der Topverdienerinnen steigt, zum anderen, weil es auch immer mehr Erbinnen gibt, die von ihren Großeltern oder Eltern eine Immobilie oder gleich mehrere Immobilien übertragen bekommen.

Regelfall Zugewinnausgleich – das bedeutet er in der Praxis bei Häusern und Wohnungen

Der Zugewinnausgleich greift auch bei Immobilien, die mit in die später gescheiterte Ehe oder Lebenspartnerschaft gebracht wurden. „Um den Zugewinnausgleich für ein Haus im Alleineigentum zu berechnen, muss die Wertsteigerung der Immobilie während der Ehe ermittelt werden. Der Rest wird anschließend halbiert“, erklärt Katharina Heid. Sie ist Geschäftsführerin des deutschlandweit tätigen Sachverständigenbüros Heid Immobilien GmbH und Expertin für Immobilienbewertung.

© Katharina Heid, Heid Immobilienbewertung
© Katharina Heid, Heid Immobilienbewertung
Doch wie um Himmels Willen sollen Normalsterbliche den fairen Wert einer Immobilie bestimmen? Auf deren Basis dann der während der Ehelaufzeit erzielte Zugewinn auch pari-pari geteilt werden kann? Katharina Heid rät allen Betroffenen dringend zur professionellen Hilfe: „Das Verkehrswertgutachten eines vereidigten und öffentlich-bestellten Immobiliengutachters bietet eine verlässliche Auskunft darüber, wie viel eine Immobilie wert ist und ist auch vor Gericht zulässig.“ Ein Immobiliengutachten bei einer Scheidung ist immer dann überaus sinnvoll, wenn eine Person das Haus mit in die Ehe gebracht hat und noch alleiniger Eigentümer ist.

Gehört ein Haus oder eine Wohnung einer einzelnen Person, bleibt das auch bei einer Scheidung so. Entscheidend ist jedoch, ob das Vermögen während der Ehe gewachsen ist – denn dann greift der Zugewinnausgleich. Auch Immobilien im Alleineigentum können davon betroffen sein, wenn das Haus während der Ehe gekauft oder es während der Ehe ausgebaut oder modernisiert wurde.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Immobilie bereits vor der Ehe erworben wurde. Auch wer konkret welche Kosten übernommen hat, bleibt bei der Berechnung des Zugewinns unberücksichtigt. Daher solltet ihr während eurer Ehe darauf achten, dass bereits hier bei der Übernahme der Renovierungskosten für eine Immobilie fair geteilt wird zwischen dir und deinem Partner oder deiner Partnerin – man weiß ja nie …

 

Foto: Freepik

AJOURE´ Redaktion
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